Ihre Einlagen bei der TH Finanz AG sind durch das Schweizer Einlagensicherungssystem esisuisse bis zu 100.000 € pro Einleger geschützt. Erfahren Sie, wie dieser Schutz funktioniert.
esisuisse ist die Selbstregulierungsorganisation der Schweizer Banken für die Einlagensicherung. Sie stellt sicher, dass Einleger im Falle einer Bankeninsolvenz schnell und unkompliziert entschädigt werden.
Die Einlagensicherung ist gesetzlich verankert im Bankengesetz (BankG) und der Bankenverordnung (BankV). Sie gilt für alle Banken und Wertpapierhäuser mit Sitz in der Schweiz, die der FINMA-Aufsicht unterstehen.
| Bankengesetz (BankG) | Art. 37a–37h |
| Bankenverordnung (BankV) | Art. 43a–43h |
| Auszahlungsfrist | Innerhalb von 7 Bankarbeitstagen |
| Zuständige Behörde | FINMA (Eidg. Finanzmarktaufsicht) |
| Einlageart | Gesichert? | Betrag |
|---|---|---|
| Festgeld (Privatpersonen) | Ja | Bis 100.000 € |
| Tagesgeld (Privatpersonen) | Ja | Bis 100.000 € |
| Firmenfestgeld | Ja | Bis 100.000 € |
| Kinderfestgeld | Ja | Bis 100.000 € |
| Sparkonten | Ja | Bis 100.000 € |
| Aktien / Fonds | Nein | Nicht gesichert |
| Anleihen | Nein | Nicht gesichert |
| Beträge über 100.000 € | Nein | Nicht gesichert |
Die FINMA stellt die Insolvenz der Bank fest und erteilt esisuisse den Auftrag zur Entschädigung.
esisuisse identifiziert alle berechtigten Einleger anhand der Bankdaten. Sie müssen sich nicht aktiv melden.
Die Entschädigung wird innerhalb von 7 Bankarbeitstagen auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen.
Sie erhalten den vollen gesicherten Betrag – Kapital und aufgelaufene Zinsen bis zum Zeitpunkt der Insolvenz.
Profitieren Sie von attraktiven Zinsen und maximaler Einlagensicherheit.